AGB

KLAR GEREGELT. GUT ZUSAMMENGEARBEITET.

Hier findest du meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen rund um die Zusammenarbeit, Gestaltung und Umsetzung deiner Projekte.

FA Konzeptwerkstatt – Fanny Christoph Albersinger
Designstudio im Chiemgau

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen fa-konzeptwerkstatt – Fanny Christoph Albersinger und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung eines Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Websites, Grafiken und sonstigen Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt.

2.3 Änderungen, Bearbeitungen und Weitergabe

Änderungen, Bearbeitungen, Nachahmungen oder Weitergaben der erstellten Werke an Dritte sind nur im Rahmen der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig. Darüber hinausgehende Nutzungen, Bearbeitungen oder Weitergaben bedürfen der vorherigen Zustimmung von fa-konzeptwerkstatt.

2.4 Nutzungsrechte werden nur für den vereinbarten Zweck und Umfang eingeräumt. Ein Buy-out (zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte) wird ausschließlich bei gesonderter Vereinbarung und vollständiger Bezahlung gewährt.

2.5 Das Urheberrecht

Das Urheberrecht an den erstellten Werken verbleibt bei fa-konzeptwerkstatt – Fanny Christoph Albersinger.

Eine Anmeldung der erstellten Werke, insbesondere von Logos oder Gestaltungselementen, als Marke oder sonstiges Schutzrecht durch den Auftraggeber bedarf einer vorherigen gesonderten Vereinbarung, soweit das Recht zur Anmeldung nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Nutzungsrechte bzw. eines vereinbarten Buy-outs ist.

Die Prüfung der markenrechtlichen Schutzfähigkeit, Verfügbarkeit oder Eintragungsfähigkeit eines Zeichens ist nicht Bestandteil der Gestaltungsleistung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

2.6 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Eigenwerbezwecken zu nutzen.

2.7 Bei individuell gestalteten Websites kann im Falle der Kündigung einer Wartungsvereinbarung eine Regelung zu den Nutzungsrechten (Buy-out) erforderlich werden. Ob und in welchem Umfang ein Buy-out notwendig ist, wird individuell und fair besprochen und gesondert vereinbart.

3. Honorar und Zahlung

3.1 Entwürfe, Konzeptionen, Umsetzungen und Reinzeichnungen sind honorarpflichtig.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3.3 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

4. Zusatzleistungen und Kosten

Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Entwürfe, Änderungen, Vektorisierungen, technische Sonderleistungen) werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Fremdleistungen werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt.

5. Haftung und rechtliche Hinweise

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder zur Verwendung vorgegebenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Schriften, Grafiken und sonstige Materialien, ist der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber versichert, dass er über die für die vereinbarte Nutzung und Bearbeitung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.

Die Leistungen von fa-konzeptwerkstatt stellen keine Rechtsberatung dar. Dies gilt insbesondere für Fragen des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie für rechtliche Anforderungen an Websites, insbesondere DSGVO, Impressum, Datenschutz, Cookie-Einbindungen und Barrierefreiheit.

Alle Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen technischen Standes. Eine vollständige oder dauerhafte rechtliche Konformität kann nicht garantiert werden.

Für eine verbindliche rechtliche Prüfung wird die Beratung durch entsprechend spezialisierte Fachstellen oder eine juristische Beratung empfohlen.

6. Website-Wartung

Sofern eine Website-Wartung ausdrücklich vereinbart wurde, umfasst diese ausschließlich die technische Pflege der bestehenden WordPress-Website.

Einmalige Vorbereitung (bei Wartungsstart):

  • Einrichtung eines Cache-Plugins
  • Einrichtung eines Sicherheits-Plugins inklusive Basis-Schutz
  • Einrichtung eines Cookie-Consent-Tools

Laufende Wartung (monatlich / jährlich):

  • Regelmäßige Backups
  • Updates von WordPress, Plugins und Themes
  • Prüfung und Abstimmung notwendiger PHP-Versionen
  • Funktionskontrollen zentraler Plugins

Nicht enthalten: Inhaltliche Änderungen, Designanpassungen, SEO-Leistungen oder rechtliche Prüfungen.

Die Wartung erfolgt mit branchenüblicher Sorgfalt.

Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit, Ausfallsicherheit oder rechtliche Konformität besteht nicht.

Für Probleme durch Updates von Drittanbietern wird keine Haftung übernommen.

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.

Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus.

Die Wartungsvereinbarung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalenderjahres kündbar.

7. Barrierefreiheit

Sofern Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vereinbart werden, erfolgen diese ausschließlich als technische Unterstützung nach dem Prinzip der „bestmöglichen Umsetzung“.

Eine 100 %ige oder rechtlich garantierte Barrierefreiheit kann nicht zugesichert werden, da Barrierefreiheit auch redaktionelle, inhaltliche, strukturelle und rechtliche Aspekte umfasst.

Der Einsatz von Plugins oder Tools dient unterstützend und ersetzt keine vollständige oder rechtliche Prüfung.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

9. Nutzung von Entwürfen in KI-Systemen

Entwürfe, Reinzeichnungen, Gestaltungskonzepte, Logos, Grafiken und sonstige von fa-konzeptwerkstatt erstellte Arbeiten dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht in Systeme generativer künstlicher Intelligenz oder vergleichbare automatisierte Dienste hochgeladen, eingespeist oder zur Analyse, Bearbeitung, Veränderung, Nachahmung oder Generierung neuer Gestaltungen verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für noch nicht final freigegebene Entwürfe, Präsentationen und Gestaltungskonzepte. Eine Verwendung dieser Arbeiten zu Trainings-, Lern- oder Optimierungszwecken von KI-Systemen ist ebenfalls nicht gestattet.

Vom Auftraggeber bereitgestellte KI-Inhalte

Stellt der Auftraggeber KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder, Logos, Texte, Grafiken oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass deren Nutzung und Bearbeitung zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt.

fa-konzeptwerkstatt übernimmt keine Prüfung oder Gewährleistung hinsichtlich der Urheber-, Marken-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte sowie der Schutzfähigkeit solcher Inhalte.

fa-konzeptwerkstatt ist nicht verpflichtet, KI-generierte Logos, Grafiken oder Gestaltungsvorschläge identisch nachzubauen, zu vektorisieren oder gestalterisch zu reproduzieren.

Eine Übernahme, Bearbeitung oder Weiterentwicklung solcher Vorlagen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Prüfung und individueller Vereinbarung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort ist Bernau am Chiemsee.

Gerichtsstand ist Rosenheim, sofern gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: August 2026